YoniCore bringt das Selbstvertrauen und die Lebensqualität für Frauen mit Beckenbodenstörungen zurück. Wir glauben an den ethischen Einsatz von Wissenschaft, Design und Technologie als Mittel zur Verbesserung der Gesundheit und Lebensqualität von Frauen, indem wir ihnen das Wissen und die Behandlung zur Verfügung stellen, die zu ihren einzigartigen Körpern und Lebensphasen passen. Unser intelligentes vernetztes medizinisches Gerät passt zu jeder Frau und ihrem einzigartigen Beckenboden und ist die erste und einzige Behandlung, um Beckenbodenstörungen ganzheitlich zu behandeln.
Das EXIST-Gründungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanziert.
EXIST-Gründungsstipendium unterstützt gründungsinteresierte Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außenuniversitären Forschungseinrichtungen. Wichtigste Voraussetzung ist, dass es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt.
EXIST-Gründungsstipendium
Das Stipendium deckt die persönlichen Lebenshaltungs-, Material- und Coachingkosten über 12 Monate ab, damit sich die Gründer/innen auf die Entwicklung ihrer Gründungsidee konzentrieren können. Während Absolventen ein persönliches Stipendium in Höhe von 2.500 € erhalten, können Studierende 1.000 € pro Monat sowie zusätzlich bis zu 30.000 € Material- und 5.000 € Coachingbudget erhalten, die für die Weiterentwicklung des Gründungsprojekts genutzt werden können.
Wenn du dich entschieden hast, den EXIST-Gründungsstipendium über den BHT Startup Hub zu beantragen, sind wir da, um dich zu unterstützen. Wir leiten dich nicht nur durch den formalen Teil des Antragsverfahrens, sondern arbeiten auch mit dir zusammen und geben dir Feedback, damit du deine Idee zum Leben erwecken kannst.
FAQ
Wer wird gefördert?
- Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten
- außeruniversitären Forschungseinrichtungen
- Hochschulen
- Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, wobei das Team nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen darf.
- Gründerteams bis max. drei Personen.
- Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer staatlich anerkannten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden. Alternativ kann der Abschluss eines Teammitglieds länger als fünf Jahre zurückliegen.
Was wird gefördert?
- Was wird gefördert?
- Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben.
- Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
Wie wird gefördert?
- Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
- Promovierte Gründer/innen 3.000 Euro/Monat
- Absolventen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro/Monat
- Technische/r Mitarbeiter/in 2.000 Euro/Monat
- Studierende 1.000 Euro/Monat
- Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind
- Sachausgaben:
- bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)
- Coaching:
- 5.000 Euro
- Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.
Was müssen die Hochschule, Forschungseinrichtung und Gründer/innen leisten?
- University or research institute
- is involved in an Entrepreneurial Network.
- provides the entrepreneur with a mentor, a workplace and guarantees free use of infrastructure.
- manages the grant
- Gründer/in
- receives coaching services from the Entrepreneurial Network.
- participates in a one-day “Entrepreneurial Personality” Seminar.
- presents a first draft of the business plan after five months.
- submits the business plan after ten months.
- takes on the responsibility of making tax and national insurance payments.
Ist eine Unternehmensgründung während der Förderphase möglich?
Ja, sie darf allerdings nicht bereits zu Beginn der Förderung erfolgt sein.
Wer stellt den Antrag?
- Hochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Wann kann der Antrag gestellt werden?
- Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.